Testamente, Treuhandschaften und Steuer

Besteuerung

Die Gestaltung eines Testaments ist zugleich ein guter Zeitpunkt, Steuerplanungen durchzuführen. Es ist wichtig Steuerplanungen zu machen um unnötige Steuern einzusparen, um alle möglichen Freistellungen und Abschreibungen so gut wie möglich auszunutzen, um sicherzustellen, daß die Steuerschuld berücksichtigt wird, und um Ihre geschäftlichen Angelegenheiten zu planen.

Erbschaftssteuer (inheritance tax): Gegenwärtig beträgt die Erbschaftssteuer 40% eines Vermögens über dem Freibetrag (zur Zeit 250.000 £), ausgenommen es können soweit Steuerfreibeträge für Schenkungen an einen überlebenden Ehepartner oder eine Stiftung geltend gemacht werden. Es gibt weitere Ausnahmen und es gibt spezielle Vorschriften für Unternehmen und landwirtschaftlichen Besitz. Im Bezug auf Schenkungen zu Lebzeiten gibt eine Reihe von Befreiungen von der Erbschaftssteuer:

  • eine beliebige Anzahl von Schenkungen bis zu 250 £ pro Steuerjahr;
  • Schenkungen von bis zu 3.000 pro Steuerjahr;
  • und weitere.

Beträchtliche Summen an Erbschaftssteuer können durch die Einrichtung von Renten- und Lebensversicherungen eingespart werden.

Kapitalertragssteuer: Der Steuersatz variiert und kann bis zu 40% betragen; es gibt wenige Befreiungen, aber Unternehmensvermögen unterliegen günstigeren Konditionen.

Wenn Sie eine Beratung oder weiter Informationen über Erbschafts-, Kapitalertrags-, oder andere Steuern wünschen, wenden Sie sich bitte an:

Martin Beard

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