Trennung und Scheidung

Vermögensermittlung

Wenn im Zusammenhang mit einer Scheidung oder der Trennung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft Finanzabkommen verhandelt werden, ist es ein grundlegendes Prinzip, daß jede Seite der anderen uneingeschränkte Einsicht in ihre Finanzlage gewährt.

Es kommt gelegentlich vor, daß eine Seite vorsätzlich Informationen über den Wert ihres Vermögens falsch darstellt oder zurückhält. In solchen Fällen haben die Gerichte weitreichende Befugnisse, bei der Ermittlung des Vermögens der anderen Person zu helfen, um deren tatsächlichen Wert zu bestimmen.

Solchen Personen kann auferlegt werden, ausführliche Dokumente bereitzustellen. Hilfsweise können dritte Parteien, so wie Bankangestellte, neue Partner oder Arbeitgeber vor Gericht geladen werden, um relevante Informationen und Dokumente zu beschaffen.

Das Gericht wird auch darüber entscheiden, welche Vermögen bewertet werden müssen. Vermögensbestandteile wie Häuser, Rentenfonds oder Unternehmen müssen unter Umständen von unabhängigen Gutachtern bewertet werden. In solchen Fällen wird das Gericht entscheiden, ob solche Bewertungen von einem gemeinsam beauftragten Gutachter herangezogen werden sollen oder, ob die Parteien jeweils eigene Gutachter beauftragen. Das Gericht kann je nach Bedarf offizielle Gutachter, Wirtschaftsprüfer oder unabhängige Finanzberater hinzuziehen.

Sollte die Gefahr bestehen, daß Vermögen verbraucht oder außer Landes geschafft wird, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf eine „Einfrierungs“-Verfügung (freezing order) zu stellen, oder, falls Vermögen bereits veräußert wurden, einen „Entflechtungs“-Verfügung (unscrambling order). Einfrierungs-Verfügungen können sich auch auf im Ausland befindliche Vermögen beziehen, und unter außergewöhnlichen Umständen können Anträge bei ausländischen Gerichten gestellt werden, eine „Spiegel“-Verfügung (mirror order) zu erlassen, die zur Unterstützung des Englischen Verfahrens gleichermaßen Vermögen innerhalb der Jurisdiktion des Gerichtes einfriert.

Es ist immer zu berücksichtigen, welcher Grad der Vermögensermittlung von Fall zu Fall notwendig ist, da die Kosten proportional zu dem maßgebenden Betrag zu halten, und der Nutzen sowie die Kosten möglicher Gerichtsverfahren gegeneinander abzuwägen sind.

Wenn Sie eine Beratung oder weitere Informationen über Vermögensermittlung wünschen, wenden Sie sich bitte an:

John Cornwell
Russell Bywater
Rhiannon Lewis
Kate Allen
Anne-Marie Hutchinson OBE
Helen Kings

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