Trennung und Scheidung

Finanzabkommen

Unter unserer Jurisdiktion gibt es keine Gütergemeinschaft. Durch eine Heirat erwirbt eine Person nicht automatische einen Anspruch am Eigentum des Ehepartners. Genauso wenig existiert ein kodifiziertes System, das eine Aufteilung von Eigentum und Einkommen regelt, so wie in manchen Ländern. Im englischen und walisischen Rechtssystem sind diese Dinge Ermessenssachen.

Das englische und walisische Gesetz setzt bestimmte Kriterien voraus, die beachtet werden müssen wenn ein Finanzabkommen geschlossen wird. Wie diese Kriterien angewandt werden, hängt von den Umständen jedes einzelnen Falles sowie den Entwicklungen des Fallrechts (case law) ab. Das Gericht muss bei der Entscheidung über die Ansprüche der beiden Ehepartner die Kriterien entsprechend gewichten.

In Fällen, in denen die finanziellen Ressourcen einer Familie nicht für beide Partner ausreichen, werden die Bedürfnisse des wirtschaftlich schlechter gestellten Partners (oft handelt es sich dabei um den Elternteil, bei dem die Kinder wohnen werden) hinsichtlich der Güterteilung priorisiert. Dies nennt man Bedürftigkeitsmethode (needs approach).

In Fällen von langjährigen Ehen, in denen es einen Güterüberschuss gibt, haben die Gerichte in letzter Zeit jedoch von der Bedürftigkeitsmethode weniger Gebrauch gemacht, und haben vermehrt eine gleichmäßige Gütertrennung vorgezogen, welche von der persönlichen Beitragsleistung abhängig ist. Diese Entwicklung hat sich aus einem wichtigen Fall namens White ergeben, und wurde in noch nicht lange zurückliegenden Fällen weiterentwickelt.

Sobald das Gericht ein Scheidungs-, Unwirksamkeits- oder Trennungsurteil verkündet, kann es einem der Partner verschiedene Auflagen machen, wie beispielsweise:

  • Regelmäßige Zahlungen (Unterhalt oder Alimente)
  • Abgesicherter Unterhalt (Unterhalt, der gegen ein Vermögensgegenstand aufgerechnet wird)
  • Zahlung eines einmaligen Pauschalbetrags
  • Eigentumsübertragung (die Eigentumsrechte des einen Partner werden auf den anderen Übertragen)
  • (Ausser im Falle eines gerichtlichen Trennungsurteils) Rentenpfändung und Rententeilung (Siehe Abschnitt Renten- und Pensionsansprüche)

Die meisten Scheidungsabkommen enthalten drei Hauptelemente: Regelmäßige Zahlungen, Kapitalverfügungen (Pauschalbetrag und/oder Eigentumsübertragung) und eine langfristige Absicherung (Rentenpfändung und Rententeilung, Vorsorge durch eine Lebensversicherung). In manchen Fällen werden alle drei Elemente in einem Abkommen auf einmaliger Basis zusammengebündelt. Dies wird gewöhnlich Clean Break genannt. Jedoch sind solche Clean Break-Abkommen normalerweise nur dann angemessen, wenn sich kein Abhängigkeitsverhältnis etabliert hat (beispielsweise in einer kurzen, kinderlosen Ehe eines jungen Paares) oder wenn das Paar Ressourcen besitzt, die über der Notwendigkeitsgrenze liegen (wie im Fall White).

Um ein faires Abkommen zu schließen ist es zunächst notwendig, die Vermögen jedes Partners zu ermitteln und deren Wert zu bestimmen (Siehe Abschnitt Vermögensermittlung). [perhaps create a linke to section „investigation of assets“ („Vermögensermittlung“)] Erst wenn die Vermögen ermittelt und bewertet sind, kann ein Abkommen geschlossen werden.

Die meisten Abkommen werden durch Verhandlungen des Paares und ihrer Anwälte geschlossen. In manchen Fällen werden Abkommen unter Hinzuziehung von Mediatoren geschlossen. Nur wenige Fälle kommen vor Gericht. Nichtsdestotrotz ist es nicht unüblich, für Finanzabkommen vor Gericht zu gehen, um das Gerichtsverfahren zu nutzen. Denn dies bietet die Unterstützung des Gerichts, die Verhandlungen zu strukturieren und die Möglichkeit, relevante Informationen und Einschätzungen auszutauschen. Selbst wenn die Parteien übereinstimmen ist es gelegentlich notwendig, das Abkommen vom Gericht bestätigen zu lassen und eine gerichtliche Verfügung über die vereinbarten Modalitäten zu treffen.

Wenn Sie eine Beratung oder weitere Informationen über Finanzabkommen wünschen, wenden Sie sich bitte an:

John Cornwell
Russell Bywater
Rhiannon Lewis
Kate Allen
Anne-Marie Hutchinson OBE
Helen Kings
Carolina Marín Pedreño

Klicken Sie hier um nützliche Links zu sehen.