Trennung und Scheidung und Aufhebung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft
Aufhebung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft
Seit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in 2004 haben Paare in gleichgeschlechtlichen Beziehungen die Möglichkeit ihre Beziehung in England gesetzlich eintragen zu lassen, und hiermit ähnliche Rechte und Verantwortungen wie verheiratete Paare zu Erlangen.
Wenn eine Lebenspartnerschaft auseinanderbricht, haben beide Seiten die Möglichkeit die Eingetragene Lebenspartnerschaft aufzulösen. Um beweisen zu können, daß die Beziehung “unheilbar zerrüttet” ist, muß der Antragsteller mindestens einen der folgenden „Tatsachen“ nachweisen können:
- daß der/die Beklagte Ehebruch sich so verhalten hat, daß es dem/der Antragsteller(in) unzumutbar ist, weiterhin mit dem/der Beklagten zusammenzuleben;
- daß die Partner/innen für mindestens 2 Jahre getrennt voneinander gelebt haben und beide einer Aufhebung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zustimmen;
- daß die Partner/innen für mindestens 5 Jahre getrennt voneinander gelebt haben;
- daß der/die Beklagte den/die Antragsteller/in für einen durchgängigen Zeitraum von 2 Jahren (direkt vor der Antragsstellung) verlassen hat.
Wie bei einem Scheidungsantrag, muß jedem Antrag auf Aufhebung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft eine Erklärungung bezüglich der Arrangements für die Kinder (sofern es Kinder der Familie sind) und eine Urkunde über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (mit der Gerichtsgebühr) beigefügt werden. Ähnlich wie beim Zusammenbruch einer Ehe, ist der Prozess der Aufhebung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zweistufig. Das Gericht erläßt ein bedingtes (Aufhebungs-) Urteil, welches das Gericht sechs Wochen später rechtskräftig machen kann.
In Bezug auf finanzielle Angelegenheiten kann das Gericht bei der Auflösung eine Eingetragenen Lebenspartnerschaft eine Anzahl von Urteilen fällen, wie unter anderem:
- regelmäßige Zahlungen (Unterhalt oder Alimente);
- Zahlung eines einmaligen Pauschalbetrags;
- Eigentumsübertragung (die Eigentumsrechte des einen Partner werden auf den anderen übertragen);
- Rentenpfändung und Rententeilung.
Das Gericht kann ein Abkommen frühestens nach Erlaß des (oben erwähnten) bedingten (Aufhebungs-)Urteils bestätigen. Es ist auch möglich, durch Mediation oder durch “collaborative law” zu einer Einigung zu kommen anstatt einen Antrag bei Gericht zu stellen. In den meißten Fällen bestätigt das Gericht ein so zustandene gekommenes Abkommen, aber gelegentlich kann es vorkommen, daß das Gericht noch weitere Informationen verlangt.
Für mehr Informationen zu der Frage wie das Gericht die Verteilung von Vermögen bei Aufhebung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft bewertet, sehen Sie bitte unsere Seite zum Thema “Finanzabkommen”.
Falls Sie weitere Informationen zu dem Thema Kinder bei Auflösung Eingetragener Lebenspartnerschaften benötigen, sehen Sie bitte unsere Seite zum Bereich “Kinder”.
Dawson Cornwell hat sowohl die Spezialisierung als auch die Erfahrung Klienten hinsichtlich der Themen zu beraten, die sich bei Aufhebung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft ergeben. Wenn Sie Beratung oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie bitte:
John Cornwell
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Kate Allen
Anne-Marie Hutchinson OBE
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