Trennung und Scheidung

Unterhaltszahlungen an Kinder

Wenn beide Elternteile und das Kind gewöhnlich in Großbritannien wohnhaft sind, hat die Child Support Agency übergeordnete Zuständigkeit im Bezug auf die Bemessung und Zahlung von Unterhalt für Kinder (child support). Dies trifft auf alle Kinder zu, egal ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht.

Die Child Support Agency berechnet Unterhaltszahlungen an Kinder gemäß einer Formel, die am 3. März 2003 eingeführt wurde. Gemäß dieser Formel zahlen nicht bei dem Kind wohnende Eltern 15% ihres Nettoeinkommens für ein Kind, 20% für zwei Kinder, und 25% für drei Kinder. Die Berechnung des zu zahlenden Anteils ist nach oben begrenzt, so daß ein nicht bei dem Kind wohnender Elternteil höchstens 104.000 £ seines/ihres Nettoeinkommens für Unterhalt für Kinder zahlt.

Bei der Berechnung des Nettoeinkommens schließt die Child Support Agency Ausgaben und Zahlungen für Sachleistungen aus. Die Agency zieht außerdem Zahlungen für die Rentenversicherung ab, jedoch nicht für Wohnkosten.

Die Höhe der Unterhaltszahlungen kann reduziert werden, beispielsweise wenn der nicht bei dem Kind wohnende Elternteil eine zweite Familie hat oder bereits Schulgebühren für die Kinder übernimmt, oder wenn das Kind durchschnittlich mindestens eine Nacht pro Woche bei dem nicht bei dem Kind wohnenden Elternteil verbringt, oder wenn vor April 1993 eine einmalige Pauschalzahlung an den sorgeberechtigten Elternteil geleistet wurde.

Die Höhe der Unterhaltszahlungen kann erhöht werden, beispielsweise wenn der nicht bei dem Kind wohnende Elternteil zusätzlich zu seinem/ihrem Haus und seinem/ihrem Geschäftsbetrieb über Vermögen von über 65.000 £ verfügt.

Das Einkommen des sorgeberechtigten Elternteils wird jedoch nicht berücksichtigt.

In Fällen, in denen das Nettoeinkommen des nicht bei dem Kind wohnenden Elternteils 104.000 £ pro Jahr übersteigt, kann der sorgeberechtigte Elternteil bei Gericht eine Verfügung über zusätzlichen Unterhalt für das Kind beantragen, um damit Ausgaben wie zum Beispiel die Kosten für Kinderbetreuung zu decken. Diese werden „Aufstockungsverfügungen“ (top up orders) genannt. Außerdem gilt es zu beachten, daß es dem Gericht vorbehalten ist, unabhängig von der Bemessung der Child Support Agency, zu verfügen, daß Schulgebühren übernommen werden müssen. Im Gegensatz zu den Aufstockungsverfügungen gibt es dabei keine Gehaltsgrenzen, die beachtet werden müssen.

Wenn Sie eine Beratung oder weitere Informationen über Unterhaltszahlungen wünschen, wenden Sie sich bitte an:

John Cornwell
Russell Bywater
Rhiannon Lewis
Kate Allen
Anne-Marie Hutchinson OBE
Helen Kings

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