International
Zwangsehen
Eine Zwangsehe ist nicht das gleiche wie eine arrangierte Ehe. Eine Zwangsehe ist eine Hochzeit, die ohne die gültige Einwilligung beider Parteien durchgeführt wird und in der Zwang eine Rolle spielt. Wenn die Zustimmung frei erteilt wurde, handelt es sich nicht um eine Zwangsehe.
Unter Zwang gesetzt zu werden bedeutet, unter unzumutbaren Druck gesetzt zu werden. Dies kann durch die Androhung physischer Gewalt geschehen, aber auch durch andere Formen der Druckausübung. Ankündigungen, daß man die Familienehre in Verruf bringt, oder sozial ausgrenzt wird, im Fall, daß die Ehe nicht geschlossen wird, können beispielsweise als Zwang ausgelegt werden, abhängig vom Alter, sowie dem sozialen und kulturellen Hintergrund. Gleichermaßen wird eine Freiheitsandrohung, wie beispielsweise die Ankündigung den Reisepass zu konfiszieren, oder nicht mehr nach Hause kommen zu dürfen bis man in die Hochzeit einwilligt, als Zwang ausgelegt.
Zwangsehen sind eine Verletzung international anerkannter Menschenrechtsstandards und können weder durch religiöse, noch durch kulturelle Gründe gerechtfertigt werden. Keine der Weltreligionen befürwortet solche Ehen. Freie Zustimmung ist eine Voraussetzung in christlichen, jüdischen, hinduistischen, muslimischen und Sikh-Ehen.
In Fällen von potentiellen Zwangsehen, kann es sein, daß für das Opfer schnell gehandelt werden muss, um eine Eheschließung zu verhindern. Wenn das Opfer unter 18 ist, kann er/sie unter Vormundschaft des Gerichts gestellt werden, so daß die Ehe nicht ohne Zustimmung des Gerichts stattfinden kann. Wenn das Opfer über 18 ist, können einstweilige Unterlassungsverfügungen (non-molestation injunctions) gegen Druck ausübende erwirkt werden. Da solche Fälle jedoch komplexe Familienprobleme und komplexe Fragen internationalen Rechts umfassen, sollten sie mit besonderem Feingefühl und Expertise gehandhabt werden.
Wenn eine Zwangsehe im Ausland geschlossen wurde, kann unmittelbare Handlung gefordert sein, um das Opfer nach Hause zu bringen. Das britische Außenministerium hat eine Spezialabteilung, die Community Liasion Unit, welche Opfern von Zwangsehen in solchen Situationen behilflich ist. Sie kann ratgebend zur Seite stehen und Verbindung mit britischen Auslandsvertretungen und anderen Institutionen im Ausland aufnehmen, um zu versuchen, das Opfer nach Hause zurückzubringen.
Sobald das Opfer der Zwangsehe zurück in Großbritannien ist, kann ein Verfahren eingeleitet werden, um die Nichtigkeit der Ehe auf Grund von mangelnder Zustimmung festzustellen. Zudem kann ein Verfahren zum Zweck des Personenschutzes eingeleitet werden.
Ein Nichtigkeitsbeschluss (nullity decree) stellt fest, daß die Ehe nichtig und ungültig ist. Dies ist unter Umständen einer Scheidung vorzuziehen auf Grund der Stigmata, die Scheidungen in manchen Kulturen beihaften. Der Beschluss erkennt zudem an, daß die Ehe nicht legitim war. Jedoch ist das Prozedere um ein Nichtigkeitsbeschluss zu erlangen komplexer und dauert allgemein länger als eine Scheidung.
Dawson Cornwells Fall NS vs MI [2006] EWHC 1646 (Fam), über den berichtet wurde, bestätigt den juristischen Ansatz in Nichtigkeitsverfahren und das Recht auf Prozesskostenhilfe.
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Unsere 24-Stunden Notfallnummer im Fall einer Zwangsehe lautet: 00 44 20 8607 9660
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