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Abgeschobene Ehepartner

Es gibt eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Fällen, in denen von einem Elternteil (normalerweise von der Mutter) der Vorwurf gemacht wird, daß sie im Ausland ohne die Dokumente, die sie benötigt, um nach England oder Wales wieder einzureisen, zurückgelassen wurde. Das Kind der Familie verbleibt in der hiesigen Jurisdiktion, gewöhnlich mit dem Vater. Der Vater sagt aus, die Mutter sei ins Ausland gereist und habe das Kind und den Vater verlassen. In solchen Fällen besteht dringender Handlungsbedarf, um sicherzustellen, daß die Mutter so früh wie möglich Rechtsberatung erhält und alles mögliche getan wird, damit sie wieder in die Jurisdiktion einreisen kann. Normalerweise können Vormundschaftsverfahren eingeleitet werden während die Mutter sich noch im Ausland befindet und zudem können Verfügungen des Obersten Zivilgerichts (High Court) beantragt werden, die der Mutter bei der Rückreise helfen können. Es ist auch wichtig zu beachten, daß es bei solchen Angelegenheiten oft überschneidungen mit dem Einwanderungsgesetz gibt.

Dawson Cornwells Fall Re M (Abandoned Spouses) [2006] FLR (forthcoming) zeichnet das Prozedere vor, das in Fällen von verlassenen und/oder abgeschobenen Ehepartnern zu befolgen ist, insbesondere die Notwendigkeit einer Anhörung zur Tatsachenerhebung, in der festgestellt werden kann, ob der Abschiebevorwurf der Mutter nur vorgetäuscht war.

Wenn Sie eine Beratung oder weitere Informationen über im Stich abgeschobene Ehepartner wünschen, wenden Sie sich bitte an:

Sollten Sie eine Beratung oder weitere Informationen über internationale Kindesentführungen wünschen, wenden Sie sich an:

Anne-Marie Hutchinson OBE
Helen Kings
Carolina Marín Pedreño

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