Kinder

Leihmutterschaft


Leihmutterschaftsvereinbarungen

Eine Leihmutterschafvereinbarung existiert, wenn eine Frau ein Kind für eine andere Person austrägt, und es beabsichtigt ist, dass nach der Geburt die elterliche Sorge auf diese andere Person übertragen wird. Es gibt verschiedene Modelle einer Leihmutterschaft:

  • volle Leihmutterschaft – hier stammen Eizelle und Samenzelle von dem auftraggebenden Paar. Die Eizelle wird ausserhalb der Gebärmutter befruchtet und dann dann der Leihmutter implantiert;
  • partielle Leihmutterschaft – hier wird die Eizelle der Leihmutter mit der Samenzelle des auftraggebenden Mannes befruchtet;
  • es ist auch möglich, gespendete Eizellen und anonym gespendete Samenzellen für eine Leihmutterschaftvereinbarung zu gebrauchen.

Nach der Geburt des Kindes wird die Leihmutter rechtlich als Mutter des Kindes betrachtet. Obwohl Leihmutterschaft in England gesetzlich erlaubt ist, sind kommerzielle Leihmutterschaftsvereinbarungen in England illegal. Die Leihmutter hat lediglich einen Anspruch auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen für das Austragen des Kindes, wie zum Beispiel Ausgaben bezüglich medizinischer Versorgung und Einkommensverluste. In Grossbritannien gibt es gemeinnützige Organisationen, die (auf nicht-kommerzieller Ebene) helfen können. Leihhmutterschaftvereinbarungen auf kommerzieller Basis zu treffen ist (mit Ausnahme des auftraggebendes Paares und der Leihmutter) rechtswidrig, dies gilt auch für Rechtsanwälte.

Bei im Ausland abgeschlossenen Leihmutterschaftsvereinbarungen, treten höchst komplexe Fragestellungen zum Familien- und Immigrationsrechts auf. Es ist notwending, die Vereinbarung im Ganzen sorgfältig zu überprüfen und sich in dem entsprechenden Land im Hinblick auf die Leihmutterschaftsvereinbarung rechtlich beraten zu lassen. Fragen zum Einwanderungs- und Nationalitätstatus des Kindes, sowie die Frage, ob man das Kind nach Grossbritannien bringen darf, müssen berücksichtigt werden.

Nach der Geburt des Kindes können die auftraggebenden Eltern einen Antrag auf einen Parental Order („Elternschaftsrecht”) stellen, der ihnen den Status der gesetzliche Eltern verleiht und die Rechte der Geburtsmutter im Hinblick auf das Kind auflöst.

Seit Inkrafttreten des Paragraphen 54 des Human Fertilisation und Embryology Act 2008 (HFEA, Gesetz zur Humanbefruchtung und -embryologie) am 6 April 2010 besteht auch für gleichgeschlechtliche Partner die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Parental Order zu stellen. Einem Antrag auf Elternschaftsrecht kann stattgegeben werden wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • mindestestens ein Partner des auftraggebenden Paares ist in England ansässig (domiziliert);
  • mindestens ein Partner des auftraggebenden Paares ist die/der genetische Mutter/Vater des Kindes;
  • das Kind sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung mit den antragstellenden Eltern leben;
  • alle Personen mit gesetzlicher Elterlichen Sorge haben ihre Einverständniserklärung zu dem Antrag gegeben. Hierbei ist zu beachten, dass eine solche Einverständniserklärung erst gegeben werden kann, nachdem das Kind das Alter von 6 Wochen erlangt hat; und
  • die Leihmutter hat nicht mehr als ihre notwendingen Auslagen für das Austragen des Kindes als Bezahlung erhalten.

Das Gericht und ein vom Gericht ernannter Sachverständiger überprüfen bei Antragstellung eingehend Fragen zur Einverständniserklärung und geleisteter Bezahlungen.

Wenn Sie eine Beratung oder weitere Informationen über Leihmutterschaftsvereinbarungen benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Anne-Marie Hutchinson OBE
Helen Kings
Carolina Marín Pedreño

Klicken Sie hier um nützliche Links zu sehen.