Kinder

Sondervormundschaft

Das Adoptions- und Kinderrecht von 2002 führte Sondervormundschaftsverfügungen (special guardianship orders) ein. Dies sind Verfügungen, die auf die Bedürfnisse von Kindern abgestimmt sind, die nicht als Pflegekinder aufgenommen oder adoptiert werden müssen, sondern, die eine beständiges elterliches Vorbild benötigen. Alle Personen bis auf die Eltern eines Kindes können Sondervormund des betreffenden Kindes werden. Bevor eine Verfügung erlassen werden kann, muss sich die Person einer Prüfung der örtlichen Behörden unterziehen und muss den Behörden ihr/sein Vorhaben, eine Sondervormundschaft zu beantragen, mindestens drei Monate im Voraus ankündigen.

Eine Sondervormundschaftsverfügung überträgt dem Sondervormund elterliche Verantwortung für das Kind und gibt dem Kind Stabilität durch die Bestätigung einer langfristigen Unterbringung des Kindes bei dem Sondervormund.

Die Verfügung entbindet nicht von der elterlichen Verantwortung, aber es gibt dem Sondervormund die Kontrolle über Entscheidungen im Alltagsleben des Kindes. Die wahrscheinlichsten Antragsteller für eine Sondervormundschaft sind wohl Familienmitglieder oder Pflegeeltern.

Wenn Sie eine Beratung oder weitere Informationen über Sondervormundschaften wünschen, wenden Sie sich bitte an:

Anne-Marie Hutchinson OBE
Helen Kings
Carolina Marín Pedreño

Klicken Sie hier um nützliche Links zu sehen.